Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Lohnsteuerhilfeverein: Anerkennung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
+49 4121 4502-0
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein