Anregungen und Beschwerden in der Kommune einreichen
Regionale Hinweise
Die Stadt Wedel setzt aktuell keinen Mängelmelder ein.
- Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche außerhalb eines bestimmten Schutzzeitraums
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Stadt Wedel
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
info[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein