Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt
+49 4121 4502-0
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein