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Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

 

Regionale Hinweise

Straßenausbaubeiträge werden derzeit nicht erhoben.

 


Ansprechpartner

Bauverwaltung

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
bauverwaltung[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Frau Bonna

Mitarbeiter Bauverwaltung

Bauverwaltung

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+49 4103 707-250
+49 4103 70788-250
c.bonna[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 204

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein