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Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

 

Regionale Hinweise

Bei der Stadt Wedel ist diese Leistung zurzeit nicht vorgesehen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

 

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

 

Keine

 

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

 

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

 


Ansprechpartner

Stadt Wedel

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
info[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein