Beglaubigten Registerausdruck beantragen
Wenn Sie einen amtlich beglaubigten Nachweis aus einem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen anfordern.
Ein beglaubigter Registerausdruck ist eine vollständige und amtlich bestätigte Abschrift aus dem Personenstandsregister. Dieser Auszug enthält alle Informationen, die zu einem bestimmten Ereignis gespeichert wurden. Beispiele können Ihre Geburt, Eheschließung oder ein Sterbefall sein. Der Ausdruck wird aus dem Register übernommen und anschließend vom Standesamt beglaubigt.
Ein beglaubigter Registerausdruck wird häufig benötigt, wenn
- Behörden oder Gerichte einen umfassenden Nachweis verlangen,
- Unterlagen für Versicherungen, Banken oder Rentenstellen eingereicht werden müssen,
- Dokumente im Zusammenhang mit Eheschließungen, Namensänderungen oder familienrechtlichen Verfahren erforderlich sind,
- es um Erb- und Nachlassangelegenheiten geht.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Registerausdruck oder eine Personenstandsurkunde erforderlich ist, empfiehlt es sich, bei der anfordernden Behörde nachzufragen.
Kurztext
- Amtlich beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister (Geburts-, Ehe-, Sterberegister) mit allen gespeicherten Daten.
- Wird benötigt:
- Für Behörden, Gerichte oder Versicherungen
- Bei Eheschließungen oder Namensänderungen
- Für Erb- und Nachlassangelegenheiten
- Wenn ein umfassender Nachweis aus dem Personenstandsregister verlangt wird
- benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- gegebenenfalls Vollmacht
- gegebenenfalls Nachweis des berechtigten Interesses
- Antragsberechtigte:
- Die betroffene Person selbst
- Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder Bevollmächtigte
- Personen mit nachgewiesenem berechtigten Interesse (zum Beispiel Angehörige)
- Bearbeitungsdauer:
- Persönlich: oft sofort
- Schriftlich: wenige Tage plus Postlaufzeit
- Online: 15 Werktage, abhängig vom Standesamt
- zuständig: Standesamt Ihrer Kommune
Standesamt Ihrer Gemeinde oder Stadt
- Sie können Ihren Antrag persönlich beim Standesamt, schriftlich oder online einreichen. Geben Sie dabei an, für welches Ereignis (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) Sie den Registerausdruck benötigen.
- Das Standesamt benötigt einen Identitätsnachweis und gegebenenfalls eine Vollmacht oder Unterlagen zum berechtigten Interesse. Bei Online-Anträgen laden Sie die Unterlagen digital hoch.
- Die Mitarbeitenden des Standesamts prüfen, ob Sie berechtigt sind, den Registerausdruck zu erhalten, und gleichen Ihre Angaben mit dem Personenstandsregister ab.
- Das Standesamt fertigt einen Ausdruck aus dem elektronischen Register an und versieht ihn mit einer amtlichen Beglaubigung.
- Je nach Antragstellung erhalten Sie das Dokument direkt vor Ort, per Post oder digital, sofern Ihre Kommune diesen Service anbietet.
- Die Gebühr zahlen Sie je nach Verfahren vor Ort, per Überweisung, oder online während des digitalen Antrags.
Voraussetzungen
Sie können den Registerausdruck beantragen, wenn
- das Ereignis Sie selbst betrifft,
- Sie gesetzlicher Vertreterin sind,
- Sie eine Vollmacht besitzen oder
- Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können (zum Beispiel als naher Angehöriger oder im Rahmen eines Erbverfahrens).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann je nach Standesamt und Antragsart variieren:
- Persönliche Vorsprache: In der Regel erhalten Sie den Registerausdruck sofort.
- Schriftliche Anträge per Post: Bearbeitung meist innerhalb weniger Tage, zusätzlich kommt die Postlaufzeit hinzu.
- Online-Anträge: Die Bearbeitung erfolgt in vielen Fällen innerhalb von 15 Werktagen, abhängig vom Aufkommen und den internen Abläufen des Standesamts.
Je nach Situation sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
- gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn Sie für eine andere Person handeln,
- gegebenenfalls Unterlagen zum Nachweis Ihres rechtlichen Interesses (Erbschein oder gerichtliche Unterlagen).
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Standesamt
04623 78-0
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/standesamt
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Ulrike Detlefsen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Standesamt
Kontakt herunterladen
04623 78-136
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
106
Frau Britt Scheehr
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein