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Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht

04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Oliver Frieß

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht

Herr Oliver Frieß

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein