Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

 

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

 

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

 

§ 28-31 PstG

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Standesamt

04623 78-0
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/standesamt
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Ulrike Detlefsen

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Standesamt

Kontakt herunterladen
04623 78-136
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Frau Britt Scheehr

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Standesamt

Kontakt herunterladen
04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Frau Ulrike Detlefsen

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Standesamt

Kontakt herunterladen
04623 78-136
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Frau Britt Scheehr

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Standesamt

Kontakt herunterladen
04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein