Kommunales Gebäudemanagement
Kommunen und Kreise verfügen über zahlreiche Gebäude mit dazugehörenden Grundstücken für unterschiedliche Nutzungszwecke.
Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude und derer Grundstücke zuständig. Das kommunale Gebäudemanagement bezieht sich auf die Nutzungszeiten der Gebäude und betrachtet zudem die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die hiermit einher gehen.
- Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden
- Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Ansprechpartner
Sachgebiet Gebäudemanagement
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein