Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
- Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
- Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
Ansprechpartner
Amt Langballig - Ordnungsamt
ordnungsamt[at]langballig.de
Süderende 1
24977 Langballig
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Katharina Wree
Mitarbeiter Amt Langballig - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04636 88-37
04636 88-50
katharina.wree[at]langballig.de
Zimmer:
12
Frau Katharina Wree
Mitarbeiter Amt Langballig - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04636 88-37
04636 88-50
katharina.wree[at]langballig.de
Zimmer:
12
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein