Tiere: Schlachten - Erlaubnis
Wer Tiere gewerbsmäßig schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Weiterhin sind in Deutschland für das Schlachten von Tieren bestimmte artspezifische Betäubungs- und Tötungsverfahren vorgeschrieben, die § 12 sowie in der Anlage 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) aufgeführt sind.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Es können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Adresse der Schlachtstätte,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,
- Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtetächtet werden sollen.
§§ 4, 12 ff. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV),
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
+49 4621 9615-0
+49 4621 9615-33
vetamt[at]schleswig-flensburg.de
Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein