Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
Stadtplanung[at]schleswig.de
Gallberg 4
24837 Schleswig
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Frau Astor
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
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+49 4621 814-411
+49 4621 814-419
l.astor[at]schleswig.de
Herr Enders
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
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+49 4621 814-416
+49 4621 814-419
t.enders[at]schleswig.de
Frau Sandmeier
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
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+49 4621 814-410
+49 4621 814-419
r.sandmeier[at]schleswig.de
Frau J. Schäfer
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung
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+49 4621 814-415
+49 4621 814-419
j.schaefer[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein