Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Im Katastrophenfall kooperieren Bund und Länder, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Trotz der hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in Deutschland haben Staat und Betreiber Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Diese Maßnahmen begründen sich darauf, dass ein Unfall mit der Freisetzung radioaktiver Stoffe nie mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:

  • die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung,
  • die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse,
  • die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als vorsorgliche Maßnahme und als Schutz der Bevölkerung, wenn für den Wohnort eine Strahlenbelastung zu erwarten prognostiziert wird.
  • Notfallstationen als Angebot an die Bevölkerung, mögliche Kontaminationen feststellen und Dekontaminationsmaßnahmen durchführen zu lassen.
  • die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.

Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:

  • Kontrolle des Handels mit Nahrungs- und Futtermitteln,
  • Empfehlungen das individuelle Verhalten betreffend (z.B. die Aufforderung Fenster und Türen zu schließen, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, Sandkästen abzudecken, etc.),
  • Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (z.B. Tiere in den Stall bringen, frühzeitige Ernte, Waschen von Obst und Gemüse, etc.),
  • Großflächige Dekontaminationsmaßnahmen oder
  • Längerfristige Umsiedlung.

Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

 

Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des

MIB - Katatstrophenschutz

BMU - Jodtabletten

BMU - Atomenergie, Strahlenschutz

 


Ansprechpartner

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

+49 4621 87-0
+49 4621 87-569
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Frau Esther Jung

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Herr Marc Karges

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Frau Ulrike Wolff-Nissen

Mitarbeiter Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein