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Das Land beabsichtigt, auf Kosten der Kommunen, Konsolidierungsbeiträge zu erwirtschaften. So ist aktuell in der Diskussion:

•             Im Bereich der Städtebauförderung den Landesanteil künftig nicht mehr zu finanzieren (rund 20 Mio. Euro Einsparung),

•             GVFG-Mittel (Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) im Umfang von 19 Mio. Euro zu kürzen,

•             Bei ÖPNV-Mitteln die Dynamisierung wegfallen zu lassen (rund 20 Mio. Euro),

•             Breitbandförderung nicht mehr aus Landesmitteln zu finanzieren (Vorfinanzierung durch die Kommunen) und

•             Fördermittel der Schulsozialarbeit zu Lasten der örtlichen Träger der Jugendhilfe zu konsolidieren.

Sollten diese Einsparungen auf Seiten des Landes umgesetzt werden, ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig gefährdet und damit viele projektierte Entwicklungs-perspektiven.

Für die Städtebauförderung bedeutet dies, dass die bisherige Finanzierungsgrundlage (Bund ⅓, Land ⅓, Gemeinde ⅓ der förderfähigen Kosten) wegbricht. Die Kommunen sollen ⅔ der förderfähigen Kosten selber tragen. Im Bereich der Städtebauförderung zu sparen, verkennt, dass jeder Euro Städtebauförderungsmittel weitere 7 Euro privates Kapital auslöst. Davon profitieren besonders die örtlichen Baufirmen und Handwerker*innen. Schleswig-Holstein wird letztlich die Fördermittel des Bundes nicht mehr vollumfänglich abrufen, die anderen Bundesländer werden sich über diese Finanzspritze freuen.

Was bedeutet dies konkret für die beiden Schleswiger Sanierungsgebiete Innenstadt und St. Jürgen?

Sanierungsgebiet Innenstadt

Die Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Innenstadt sieht noch zu tätigende Ausgaben in Höhe von rund 31 Mio. Euro vor.  Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Qualifizierung des öffentlichen Raums und um die Unterstützung bei der Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen Dritter. Der Eigenanteil der Stadt Schleswig erhöht sich von 10,33 Mio. Euro auf 20,66 Mio. Euro. Unberücksichtigt dabei ist das Parkhaus und das Bürgerforum, diese beiden Projekte sind im Rahmen der Städtebauförderung nicht förderfähig.

Sanierungsgebiet St. Jürgen

Im Sanierungsgebiet St. Jürgen sieht es nicht anders aus, die Kosten- und Finanzierungsüber-sicht sieht förderfähige Maßnahmen in Höhe von rund 28 Mio. € vor. Auch hier erhöht sich der Anteil von 9,33 Mio. € auf 18,66 Mio. €.

Bürgermeister Stephan Dose stellt sich die Frage: „Wie soll dies ohne Förderung des Landes finanziert werden? Ich fühle mich vom Land in Stich gelassen. Die Kommunen müssen mit all ihrer Kraft ihre Interessen gegenüber dem Land deutlich ansprechen.“

Erfahrungsgemäß sind weitere 10 Prozent der Ausgaben nicht förderfähig, der Finanzierungsanteil der Stadt erhöht sich entsprechend.

Die Auswirkungen der anderen Kürzungsabsichten sind noch gar nicht beleuchtet. Bauamtsleiter Bernward Völmicke: „Wie soll die Mobilitätswende eingeleitet werden, wenn das Land beabsichtigt, massiv in diesem Bereich zu kürzen?“.