Gebührensatzung für die Benutzung der Angebote der Stadtbücherei Schleswig
erlassen am: 06.10.2025 | i.d.F.v.: 15.12.2025 | gültig ab: 01.01.2026 | Bekanntmachung am: 29.12.2025
Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 06.10.2025 folgende Gebührensatzung für die Benutzung von Angeboten der Stadtbücherei Schleswig als Neufassung erlassen:
§ 1 Gegenstand der Gebühr
Die Gebühr dient dem Erhalt des bestehenden Angebotes. Die Präsenzbenutzung in den Räumen der Stadtbücherei ist kostenfrei. Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die Gebühr ist umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 20a UStG.
§ 2 Höhe der Gebühr
Die Gebühr für die Benutzung von Angeboten der Stadtbücherei beträgt:
| | ab 18 Jahre | ermäßigt* |
| Jahresgebühr | 27,00 € | 18,00 € |
| Monatsgebühr | 5,00 € | 4,00 € |
| Familienkarte (1 Jahr) (direkte Angehörige in einem Haushalt) | 35,00 € | 25,00 € |
Die Büchereiausweise anderer hauptamtlich geführten Stand- und Fahrbüchereien aus der Region werden anerkannt. Ein Nachweis über die Gültigkeitsdauer ist von den jeweiligen Benutzer*innen zu erbringen. Differenzbeträge zu den lokalen Gebühren sind zu entrichten.
Ermäßigt* für Schüler, Studenten, Personen im Freiwilligendienst, Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) und Asylbewerbergesetz, Sozialpassinhaber oder wer eine Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein besitzt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Gebühr.
§ 3 Säumnisgebühren
Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden folgende Gebühren erhoben:
| | Erwachsene | Kinder u. Jugendliche |
| Säumnisgebühr pro Medium und Woche nach Ablauf der Leihfrist | 1,00 € | 0,50 € |
| Letzte Mahnung pro Vorgang zzgl. der fälligen Säumnisgebühren | 10,00 € | 5,00 € |
| Die Gebühr pro Vorgang beträgt höchstens | 20,00 € | 10,00 € |
Diese Gebühren sind auch ohne Eingangsbestätigung der schriftlichen Erinnerung fällig.
§ 4 Leihverkehrsgebühren
1.
Beschaffung von Medien
a)
| aus dem regionalen Leihverkehr in Schleswig-Holstein pro Medium | 1,00 € |
b)
| aus dem überregionalen Leihverkehr Deutschlands pro Medium | 2,00 € |
c)
| Benachrichtigung (telefonisch, per E-Mail oder schriftlich) | 1,00 € |
Für im Leihverkehr entliehene Medien gelten die unter § 3 aufgeführten Säumnisgebühren.
2.
| Vormerkungen aus dem Bestand der Stadtbücherei Schleswig inkl. Benachrichtigung (per Telefon oder E-Mail) | 0,50 € |
§ 5 Medienersatz
Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist der Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert, zzgl. der Bearbeitungskosten und des Beschaffungsaufwandes zu ersetzen.
§ 6 Ersatz eines Benutzerausweises
Für die Ausstellung eines Ersatzausweises werden folgende Gebühren fällig:
a)
| für Erwachsene und Jugendliche | 3,00 € |
b)
| für Kinder (bis 13 Jahre) | 2,00 € |
§ 7 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 01.01.2022 außer Kraft.
Schleswig, 15.12.2025
In Vertretung
gez. L. S.
Rainer Haulsen
Erster Stadtrat