Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.

Direkt online beantragen:

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

 


Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht

Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
bauaufsicht[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Frau Britta Flieger

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-355
+49 4103 70788-355
b.flieger[at]stadt.wedel.de
Etage: II. OG   |   Zimmer: 229

Frau Tabeah Gloria Wissuwa

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Fachdienstleitung
Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-372
+49 4103 707-88372
T.Wissuwa[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 227

Frau Britta Flieger

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-355
+49 4103 70788-355
b.flieger[at]stadt.wedel.de
Etage: II. OG   |   Zimmer: 229

Frau Tabeah Gloria Wissuwa

Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht

Fachdienstleitung
Fachdienst Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-372
+49 4103 707-88372
T.Wissuwa[at]stadt.wedel.de
Zimmer: 227

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein