Akteneinsicht
Verwaltung der zentralen Aktenkammer
Unterlagen zu Ihrem Gebäude, soweit vorhanden, finden Sie bei uns.
Bitte beachten Sie, dass ein Termin zur Akteneinsicht vereinbart werden muss!
Die Akteneinsicht ist gemäß Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren gebührenpflichtig.
Für die Akteneinsicht legen Sie bitte Ihren Ausweis vor und gegebenenfalls eine Originalvollmacht!
§ 78 LVwG
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Schiedsverfahren beantragen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
bauaufsicht[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Frau Ruge-Hagelstein
Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht
Fachdienst Bauaufsicht
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-357
+49 4103 70788-357
s.ruge-hagelstein[at]stadt.wedel.de
Etage:
II. OG
|
Zimmer:
225
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Frau Ruge-Hagelstein
Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht
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Quelle der Inhalte: Stadt Rendsburg