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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Direkt online beantragen:

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

Kurztext

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
    • sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

 

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

 

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

 

§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

 

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 


Ansprechpartner

Fachdienst Soziales

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
sozialamt[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Wohngeld

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
wohngeld[at]stadt.wedel.de
wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Dienstag, Freitag 8.30 - 13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Bitte buchen Sie einen Termin unter:
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung

Frau Bartels

Mitarbeiter Wohngeld

Einschränkung: Buchstaben C – F
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+49 4103 707-467
+49 4103 70788-467
n.bartels[at]stadt.wedel.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 217

Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.

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Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.

Frau Fredeland

Mitarbeiter Wohngeld

Einschränkung: Buchstaben R - S
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+49 4103 707-468
+49 4103 707-88468
a.fredeland[at]stadt.wedel.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 215

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Frau Hörburger

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+49 4103 70788-336
v.hoerburger[at]stadt.wedel.de
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Frau Laß

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+49 4103 70788-285
l.lass[at]stadt.wedel.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 216

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Frau Lüddecke

Mitarbeiter Wohngeld

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+49 4103 707-505
+49 4103 70788-505
k.lueddecke[at]stadt.wedel.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 218

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Herr Osterloh

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+49 4103 70788-266
t.osterloh[at]stadt.wedel.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 217

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Frau Stuht-Meier

Mitarbeiter Wohngeld

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+49 4103 707-504
+49 4103 70788-504
A.Stuht-Meier[at]stadt.wedel.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 218

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein