Wohngeld wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
- nicht mehr zum Haushalt gehören
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.
Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.
Kurztext
- bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird verringert, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- weil sie nicht mehr zum Haushalt zählen oder
- nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden
- die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent sinkt
- Mitteilung muss unverzüglich erfolgen
- Antrag schriftlich oder online
- wenn positive Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch das Wohngeld rückwirkend verringert
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
- Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Ansprechpartner
Wohngeld
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
wohngeld[at]stadt.wedel.de
wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Dienstag, Freitag 8.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
Bitte buchen Sie einen Termin unter:
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Frau Bartels
Mitarbeiter Wohngeld
Einschränkung:
Buchstaben C – F
Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-467
+49 4103 70788-467
n.bartels[at]stadt.wedel.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
217
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.
Frau Fredeland
Mitarbeiter Wohngeld
Einschränkung:
S
Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-468
+49 4103 707-88468
a.fredeland[at]stadt.wedel.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
215
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.
Frau Hörburger
Mitarbeiter Wohngeld
Einschränkung:
Buchstaben R und T-Z
Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-336
+49 4103 70788-336
v.hoerburger[at]stadt.wedel.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
216
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.
Frau Laß
Mitarbeiter Wohngeld
Einschränkung:
Buchstaben M – Q
Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-285
+49 4103 70788-285
l.lass[at]stadt.wedel.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
216
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.
Frau Lüddecke
Mitarbeiter Wohngeld
Einschränkung:
Buchstaben G – J
Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-505
+49 4103 70788-505
k.lueddecke[at]stadt.wedel.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
218
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.
Herr Osterloh
Mitarbeiter Wohngeld
Einschränkung:
Buchstaben A + B
Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-266
+49 4103 70788-266
t.osterloh[at]stadt.wedel.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
217
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.
Frau Stuht-Meier
Mitarbeiter Wohngeld
Einschränkung:
Buchstaben K- L
Wohngeld
Kontakt herunterladen
+49 4103 707-504
+49 4103 70788-504
A.Stuht-Meier[at]stadt.wedel.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
218
Die Wohngeldstelle Wedel ist für den Besucherverkehr nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen. Eine Terminbuchung ist über wedel.de möglich.
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Anträge stellen Sie bitte per Fax oder postalisch. Gerne können Sie diese auch in den Rathausbriefkasten einwerfen. Bitte teilen Sie uns für Rückfragen immer auch Ihre Telefonnummer mit.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein