Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Keine
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
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www.ea-sh.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein