Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
- Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- Gaststättenerlaubnis
- Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattform des Landes übermitteln
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Sabine Hinrichsen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101a
Frau Karina Meyer
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
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Zimmer:
101a
Herr Maximilian Möckel
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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Zimmer:
101c
Frau Sabrina Tüxen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101b
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein