Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
+49 4621 87-0
+49 4621 87-588
kreis[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Jörn Jäger
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
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+49 4621 87-375
+49 4621 87-588
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
433
Stephanie Möller
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+49 4621 87-446
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Zimmer:
405
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein