Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Sabine Hinrichsen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101a
Frau Karina Meyer
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101a
Herr Maximilian Möckel
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101c
Frau Sabrina Tüxen
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
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04623 78-115
04623 78-400
service[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
101b
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein