Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
101a
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
101a
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
101c
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
101b