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Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.

Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.

 

Keine

 

Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

 

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

 


Ansprechpartner

Amt Langballig - Steueramt

Süderende 1
24977 Langballig

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Benjamin Schröder

Mitarbeiter Amt Langballig - Steueramt

Herr Benjamin Schröder

Mitarbeiter Amt Langballig - Steueramt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein