Kultur- und Tourismustaxe bezahlen
Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Kommunen können von Unternehmen (z.B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z.B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, beziehungsweise wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Keine
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Keine
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Ansprechpartner
Amt Langballig - Steueramt
Süderende 1
24977 Langballig
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Herr Benjamin Schröder
Mitarbeiter Amt Langballig - Steueramt
Kontakt herunterladen
04636 88-24
04636 88-50
benjamin.schroeder[at]langballig.de
Zimmer:
11
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein