Handwerksrolle: Eintragung Betriebsleiter
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchte, aber nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden kann, benötigt eine/n Betriebsleiter/in.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber/in ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.
Die Handwerkskammer kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.
An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre Betriebsstätte liegt.
- Betriebsleitererklärung,
- Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters,
- Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.),
- Gegebenenfalls Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.
Das Formular Betriebsleitererklärung finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Was sollte ich noch wissen?
Handwerkskammern dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie/er ihre/seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Standplatzgenehmigung beantragen
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Stadt Wedel
+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
info[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein