Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Bauverwaltung
+49 4621 87-0
+49 4621 87-622
bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
www.schleswig.de/startseite
Gallberg 4
24837 Schleswig
Aufgrund personeller Engpässe ist die Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsicht bis auf Weiteres eingeschränkt.
Die telefonische Erreichbarkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig (Kontaktdaten siehe rechts) ist bis auf Weiteres:
montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de
Die Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung:
donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
jeden ersten Donnerstag im Monat von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr.
Frau Friedrich
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
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+49 4621 814-430
+49 4621 814-439
bauaufsicht[at]schleswig.de
Herr Kreutzer
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
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+49 4621 814-431
+49 4621 814-439
t.kreutzer[at]schleswig.de
Frau Manke
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
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+49 4621 814-433
+49 4621 814-439
a.manke[at]schleswig.de
Herr Thomsen
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
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+49 4621 814-435
+49 4621 814-439
bauaufsicht[at]schleswig.de
Herr Wolff
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
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+49 4621 814-434
+49 4621 814-439
g.wolff[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein