Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Kommunalaufsicht
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein