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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.


Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)

Jörn JägerIcon Vcard

Tel: +49 4621 87-375   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 433  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)

Stephanie MöllerIcon Vcard

Tel: +49 4621 87-446   |   Fax: +49 4621 87-588
E-Mail: stephanie.moeller[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 405