Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Wiederbestellung
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
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Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-375
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Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
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433
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-446
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Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
stephanie.moeller[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
405