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erlassen am: 04.05.2026 | i.d.F.v.: 19.06.2026 | gültig ab: 01.07.2026 | Bekanntmachung am: 22.06.2026

Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss durch die Ratsversammlung am 04.05.2026 folgende Gebührensatzung als Neufassung erlassen:


§ 1 Gegenstand der Gebühr

Für den Eintritt in das Stadtmuseum, Friedrichstraße 9 – 11, und in das Museum für Outsiderkunst, Stadtweg 57, wird eine Gebühr erhoben. Für die Benutzung der Ausstellungshalle des Stadtmuseums wird eine Gebühr erhoben. Bei den im Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die Gebühr ist umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 20a UstG.


§ 2 Höhe der Gebühr

  1. Die Gebühr für die einmalige Besichtigung des Stadtmuseums beträgt:

  2. Einzelkarte für Erwachsene 7,00 Euro

    Einzelkarte zu ermäßigtem Tarif 3,50 Euro
    (für Schüler*innen ab 6. Lebensjahr, für Auszubildende, Student*innen, Mitarbeitende im Freiwilligendienst, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und XII, Mitglieder der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, Sozialpassinhabende, Inhabende der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein).

    Gruppenkarte (ab 10 Personen)

    1. Erwachsene pro Person 5,00 Euro
    2. Ermäßigter Tarif (s.o.) 3,00 Euro

    Familienkarte (für Eltern mit schulpflichtigen Kindern unter 16 Jahren) 15,00 Euro

  3. Die Gebühr für die einmalige Besichtigung des Museums für Outsiderkunst beträgt:

  4. Einzelkarte für Erwachsene 2,00 Euro

    Einzelkarte zu ermäßigtem Tarif 1,00 Euro
    (für Schüler*innen ab 6. Lebensjahr, für Auszubildende, Student*innen, Mitarbeitende im Freiwilligendienst, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und XII, Mitglieder der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, Sozialpassinhabende, Inhabende der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein)

    Gruppenkarte (ab 10 Personen)

    1. Erwachsene pro Person 1,00 Euro
    2. Ermäßigter Tarif (s.o.) 0,50 Euro

    Familienkarte (für Eltern mit schulpflichtigen Kindern unter 16 Jahren) 3,00 Euro

  5. Die Benutzungsgebühr für die Ausstellungshalle beträgt pro Person und Veranstaltung für:

  6. Erwachsene 7,00 Euro

    Ermäßigter Tarif 3,50 Euro
    (für Schüler*innen ab 6. Lebensjahr, für Auszubildende, Student*innen, Mitarbeitende im Freiwilligendienst, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II und XII, Mitglieder der Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %, Sozialpassinhabende, Inhabende der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein)

    Bei geschlossenen Gruppen, die Veranstaltungen in der Ausstellungshalle durchführen, beträgt die Benutzungsgebühr mindestens 200,00 Euro


§ 3 Gebührenpflichtige

Zur Zahlung der Gebühr für die Besichtigung des Stadtmuseums und des Museums für Outsiderkunst ist jeder Gast verpflichtet. Zur Zahlung der Gebühr und zur Erstattung von besonderen Auslagen für die Nutzung der Ausstellungshalle sind die Veranstaltenden verpflichtet. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner*innen.


§ 4 Fälligkeit

Die Gebühr zur Besichtigung des Stadtmuseums und des Museums für Outsiderkunst ist sofort fällig. Die Benutzungsgebühr für die Ausstellungshalle ist bei Einzelbesucher*innen sofort fällig. Bei Nutzung der Ausstellungshalle durch Gruppen ist die Benutzungsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung von den Veranstaltenden an die Finanzbuchhaltung der Stadt Schleswig unter gleichzeitiger Angabe des Verwendungszwecks zu zahlen.


§ 5 Sondergebühren

Im Zusammenhang mit Sonderausstellungen und Sonderveranstaltungen kann die Museumsleitung abweichende Gebühren festsetzen.


§ 6 Gebührenbefreiung, Ermäßigung

  1. Schulklassen aus Schleswig haben im Stadtmuseum sowie im Museum für Outsiderkunst freien Eintritt.

  2. Veranstaltungen in der Ausstellungshalle von den der Ratsversammlung angehörigen Fraktionen und des Personalrates sind von der Zahlung der Gebühren befreit.

  3. Mitglieder des Vereins zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. sind für die Besichtigung des Stadtmuseums von der Zahlung der Gebühren befreit. Die Museumsleitung kann in besonders begründeten Einzelfällen die Gebühren ermäßigen oder erlassen.

§ 7 Abrechnung der Gebühren

Zur Deckung der Personal- und sonstigen Kosten steht der Hesterberg & Stadtfeld gGmbH ein Anteil an den Gebühren nach § 2 b) – Museum für Outsiderkunst – in Höhe von 50 % zu. Der Betrag ist mindestens jährlich abzurechnen.


§ 8 Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Die Entgeltordnung vom April 2025 wird außer Kraft gesetzt.


Schleswig, 19.06.2026

gez. L. S.

Jonas Kähler
Bürgermeister


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