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erlassen am: 06.10.2025 | i.d.F.v.: 15.12.2025 | gültig ab: 01.01.2026 | Bekanntmachung am: 29.12.2025

Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der z. Zt. gültigen Fassung werden nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 06.10.2025 folgende Gebührensatzung als Neufassung erlassen:


§ 1 Gegenstand der Gebühr

Für die Führung durch das Stadtmuseum und Nebengebäuden, Friedrichstraße 9 – 11 und Kleinberg 2, wird eine Gebühr erhoben.

Für die Durchführung von museumspädagogischen Projekten im Stadtmuseum und Nebengebäuden, Friedrichstraße 9 - 11 und Kleinberg 2, wird eine Gebühr erhoben.

Bei den im jeweiligen Gebührentarif aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die Gebühr ist umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 20 a UstG.


§ 2 Höhe der Gebühren

1.

Die Gebühr für die Führung durch das Stadtmuseum mit Nebengebäuden beträgt:

a)

Dauer: je 60 Minuten 45,00 Euro/Gruppe
jede weiteren angefangenen 60 Minuten 22,50 Euro/Gruppe

Zusätzlich sind die jeweils gültigen Eintrittsgebühren pro Teilnehmer/in zu zahlen.

Schleswiger Schulklassen haben freien Eintritt.

b)

Die Gebühr für Einzelführungen beträgt für

Erwachsene 3,00 Euro/Person
Einzelkarte zum ermäßigten Tarif 1,50 Euro/Person

Führungen mit weniger als drei Teilnehmenden dürfen abgesagt werden.

2.

Die Gebühr für ein gebuchtes museumspädagogisches Projekt beträgt:

Dauer: 90 Minuten 60,00 Euro
jede weiteren angefangenen 30 Minuten 20,00 Euro

Zusätzlich sind die jeweils gültigen Eintrittsgebühren pro teilnehmende Person zu zahlen.

Schleswiger Schulklassen haben freien Eintritt.

Es ist ein Materialgeld individuell nach Projekt zu zahlen.

Bei Nutzung der Kulturwerkstatt ist eine anteilige Raumgebühr von 20 Euro pro angefangener Stunde pro Raum zu zahlen.


§ 3 Gebührenpflichtige

Zur Zahlung einer Gebühr für Führungen durch das Stadtmuseum sowie Nebengebäude ist jede teilnehmende Person verpflichtet.

Zur Zahlung einer Gebühr für museumspädagogische Projekte im Stadtmuseum ist die teilnehmende Person verpflichtet.


§ 4 Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühren für Führungen und für museumspädagogische Projekte sind sofort fällig. Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt ein Gebührenbescheid durch das Stadtmuseum.


§ 5 Sondergebühren

Für die Durchführung von museumspädagogischen Sonderprojekten im Stadtmuseum kann die Museumsleitung abweichende Gebühren festsetzen.


§ 6 Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Die Satzung vom 11.04.2011 wird außer Kraft gesetzt.


Schleswig, 15.12.2025

In Vertretung

gez. L. S.

Rainer Haulsen
Erster Stadtrat


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