Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Auflagen nicht erfüllt werden, widerrufen werden.

Eine bereits erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann von der zuständigen Behörde beim Eintreten entsprechender Tatsachen jederzeit widerrufen werden.

Gründe können sein, dass

  • die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung die Betriebsart, für welche die Erlaubnis erteilt worden ist, unbefugt ändert, andere als die zugelassenen Räume zum Betrieb verwendet oder nicht zugelassene Getränke oder Speisen verabreicht oder sonstige inhaltliche Beschränkungen der Erlaubnis nicht beachtet,
  • die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung erteilte Auflagen nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt,
  • die/der Gewerbetreibende seinen Betrieb ohne Erlaubnis durch einen Stellvertreter betreiben lässt,
  • die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung Personen entgegen einem ergangenen Verbot beschäftigt (nicht zuverlässige Personen),
  • der Unterrichtungsnachweis für Personen, die den Geschäftsbetrieb für den Erlaubnisinhaber führen, nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme erbracht wird.

Der Widerruf der Erlaubnis verpflichtet zum Schließen der Gaststätte.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 15 Abs. 3 Gaststättengesetz (GastG)

§ 15 GastG

 


Ansprechpartner

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
ordnungsbehoerde[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Gewerbeangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
gewerbeamt[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Frau Katzung

Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-377
+49 4103 70788-377
d.katzung[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 36

Herr Andreas Langbehn

Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-242
+49 4103 70788-242
a.langbehn[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 36

Frau Katzung

Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-377
+49 4103 70788-377
d.katzung[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 36

Herr Andreas Langbehn

Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeangelegenheiten

Kontakt herunterladen
+49 4103 707-242
+49 4103 70788-242
a.langbehn[at]stadt.wedel.de
Etage: EG   |   Zimmer: 36

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein