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Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

Direkt online beantragen:

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Kurztext

  • als Nachweis der erfolgreichen Zulassung eines Fahrzeugs gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassung kann von natürlichen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden
  • enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Halterin oder zum Halter
  • muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • wesentliches Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen
  • EU-weit gültig
  • früher war das der Fahrzeugschein

 

Es gibt keine Frist.

 

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

 

Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

 


Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

+49 4121 4502-0
info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Frau Gripp

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

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+49 4121 4502-2418
+49 4121 4502-92418
j.gripp[at]kreis-pinneberg.de

Frau Knappert

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

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+49 4121 4502-2414
+49 4121 4502-92414
m.knappert[at]kreis-pinneberg.de

Frau Münchau

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

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+49 4121 4502-2406
+49 4121 4502-92406
m.muenchau[at]kreis-pinneberg.de

Frau Possardt

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

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+49 4121 4502-2422
+49 4121 4502-92422
j.possardt[at]kreis-pinneberg.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein