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Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.

Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.

 

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.

 


Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

+49 4121 4502-0
info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Frau Gripp

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2418
+49 4121 4502-92418
j.gripp[at]kreis-pinneberg.de

Frau Knappert

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2414
+49 4121 4502-92414
m.knappert[at]kreis-pinneberg.de

Frau Münchau

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2406
+49 4121 4502-92406
m.muenchau[at]kreis-pinneberg.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein