Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Ansprechpartner
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
+49 4121 4502-0
info.strassenverkehr[at]kreis-pinneberg.de
www.kreis-pinneberg.de
Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Frau Gripp
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2418
+49 4121 4502-92418
j.gripp[at]kreis-pinneberg.de
Frau Knappert
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2414
+49 4121 4502-92414
m.knappert[at]kreis-pinneberg.de
Frau Münchau
Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr
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+49 4121 4502-2406
+49 4121 4502-92406
m.muenchau[at]kreis-pinneberg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein