Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Bauprodukte: Herstellung von nicht geregelten Bauprodukten - Erlaubnis
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Lärmschutz: Benutzung von Geräten und Maschinen - Ausnahmen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
+49 431 530550-0
+49 431 530550-99
info[at]ea-sh.de
www.ea-sh.de
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Lübeck
+49 451 1506-0
+49 451 1506-180
info[at]hwk-luebeck.de
www.hwk-luebeck.de
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein