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Sofern durch eine Melderegisterauskunft bei Ihnen oder einer anderen Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliches besteht, können Sie eine Auskunfts- und Übermittlungssperre beantragen.

Direkt online beantragen:

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

Kurztext

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

 

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

 

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

 

Regionale Hinweise

Die Auskunftssperre wird für 2 Jahre eingerichtet.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

  • Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

  • Begründung der besonderen Gefährdung (formlos, schriftlich)
  • Nachweise zu Bedrohungen, wie zum Beispiel Strafanzeigen, polizeiliche Vorgangsbestätigungen, Schutzanordnungen
  • Nachweise zu besonderen Schutzbedarfen, wie zum Beispiel Bescheinigung einer Beratungsstelle (Kopie), Atteste zu Gesundheitsgefährdungen, Unterlagen aus Gerichtsverfahren
  • Gegebenenfalls Stellungnahmen von Behörden

 


Ansprechpartner

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22880 Wedel

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22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung

Frau Gugisch

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Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Veränderter Service an Freitagen

Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

Frau Rühmann

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Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

Frau Staker

Mitarbeiter Standesamt

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Veränderter Service an Freitagen

Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein