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Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

 

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis

 

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

 


Ansprechpartner

Amtsgericht Pinneberg

+49 4101 503-0
+49 4101 503-262
verwaltung[at]ag-pinneberg.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPinneberg
Pascalkehre 1
25451 Quickborn (Pinneberg)

Postanschrift:
25401 Pinneberg

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein