Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
E-Mail:
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Web:
www.schleswig.de/startseite
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4621 814-346
|
Fax:
+49 4621 814-349
E-Mail:
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4621 814-345
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Fax:
+49 4621 814-349
E-Mail:
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4621 814-348
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Fax:
+49 4621 814-349
E-Mail:
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4621 814-347
|
Fax:
+49 4621 814-349
E-Mail:
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de