Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen als Privatperson beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
+49 4621 87-0
+49 4621 87-588
kreis[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Jörn Jäger
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
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+49 4621 87-375
+49 4621 87-588
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
433
Stephanie Möller
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Zimmer:
405
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein