Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Britt Scheehr
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht
Kontakt herunterladen
04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
106
Frau Britt Scheehr
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Gaststätten- und Gewerberecht
Kontakt herunterladen
04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
106
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein