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Sie haben als staatenlos anerkannte Person, heimatlose Person oder als anerkannte geflüchtete Person im Ausland geheiratet? Dann können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Direkt online beantragen:

Sie sind als staatenlose Person, heimatlose Ausländerin oder Ausländer oder ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und haben im Ausland geheiratet? Dann können Sie nach der Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.

Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt

  • Ihres Wohnortes oder
  • des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, oder
  • des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

Kurztext

  • Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland in Deutschland möglich für anerkannte
    • staatenlose Personen
    • heimatlose Ausländerinnen und Ausländer sowie
    • ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland können
  • Ehe im Ausland muss wirksam sein und darf deutschem Recht nicht entgegenstehen

 

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder anerkannte ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Die Eheschließung ist rechtswirksam und mit dem deutschem Recht vereinbar.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsheirat
  • ausländische Heirats- oder Eheurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Geburtsurkunden von Ehepartnerin und Ehepartner
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Standesamt

04623 78-0
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/standesamt
Toft 7
24860 Böklund

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Ulrike Detlefsen

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Standesamt

Kontakt herunterladen
04623 78-136
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Frau Britt Scheehr

Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Standesamt

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04623 78-106
04623 78-400
standesamt[at]amt-suedangeln.de
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Frau Ulrike Detlefsen

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Frau Britt Scheehr

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standesamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer: 106

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein