Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Anträge können formlos gestellt werden.
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Kulturförderung beantragen
- Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattform des Landes übermitteln
- Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Ansprechpartner
Amt Langballig - Hauptamt
hauptamt[at]langballig.de
Süderende 1
24977 Langballig
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein