Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Betriebserlaubnis von Fähren-und Schifffahrtsanlagen beantragen
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
- Genehmigung für Seilbahnbetrieb beantragen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
+49 4621 87-0
+49 4621 87-588
kreis[at]schleswig-flensburg.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Jörn Jäger
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
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+49 4621 87-375
+49 4621 87-588
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
433
Stephanie Möller
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+49 4621 87-446
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Zimmer:
405
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein