Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Versteigerung anzeigen
Ansprechpartner
Amt Langballig - Ordnungsamt
ordnungsamt[at]langballig.de
Süderende 1
24977 Langballig
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Ute Laffrenzen
Mitarbeiter Amt Langballig - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
04636 88-36
04636 88-50
ute.laffrenzen[at]langballig.de
Zimmer:
13
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein