Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Informationen zu Eignungsgebieten für Windkraftanlagen erhalten
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Amt Langballig - Bauamt
bauamt[at]langballig.de
Süderende 1
24977 Langballig
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Herr Thore Christiansen
Mitarbeiter Amt Langballig - Bauamt
Kontakt herunterladen
04636 88-30
04636 88-50
thore.christiansen[at]langballig.de
Zimmer:
21
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein