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Für die Ausbesserung, Erneuerung oder den Umbau von Straßen können Straßenbaubeiträge von Grundstückseigentümern erhoben werden, deren Grundstücke an der betroffenen Straße liegen.

Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

 


Ansprechpartner

Amt Langballig - Kämmerei

Süderende 1
24977 Langballig

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Britta Heisig

Mitarbeiter Amt Langballig - Kämmerei

Frau Gaby Müller

Mitarbeiter Amt Langballig - Kämmerei

Frau Inke Tedt

Mitarbeiter Amt Langballig - Kämmerei

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04636 88-31
04636 88-51
inke.tedt[at]langballig.de
Zimmer: 10

Frau Luisa Witt

Mitarbeiter Amt Langballig - Kämmerei

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04636 88-22
04636 88-50
luisa.witt[at]langballig.de
Zimmer: 10

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein