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Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.

In einem Bebauungsplan sind die genauen Vorgaben zur Nutzung der Grundstücke festgeschrieben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Neue oder neu geänderte Bebauungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Bebauungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie die Einsicht in den Bebauungsplan bei der zuständigen Stelle beantragen.

Kurztext

  • Bebauungsplan Bereitstellung
  • Bebauungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein. Änderungen und neu aufgestellte Bebauungspläne werden im Internet bereitgestellt
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründung z.B. mit Angabe der Entscheidungen und Überlegungen,
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

 

Sie können die Inhalte und ergänzende Dokumente von Bebauungsplänen online auf den Webseiten der jeweiligen Landesbehörden oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie die Bebauungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Handelt es sich um ältere Bebauungspläne, müssen Sie die Einsicht gegebenenfalls zunächst bei der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Keine

 

Es fallen keine Kosten an.

 


Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung

Stadtplanung[at]schleswig.de
Gallberg 4
24837 Schleswig

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Frau Astor

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung

Kontakt herunterladen
+49 4621 814-411
+49 4621 814-419
l.astor[at]schleswig.de

Herr Enders

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung

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+49 4621 814-416
+49 4621 814-419
t.enders[at]schleswig.de

Frau Sandmeier

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung

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+49 4621 814-410
+49 4621 814-419
r.sandmeier[at]schleswig.de

Frau J. Schäfer

Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung

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+49 4621 814-415
+49 4621 814-419
j.schaefer[at]schleswig.de

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein