Zur Navigation springen Zum Inhalt springen


Der Familienpass bietet Eltern und ihren Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vergünstigte Angebote in den Bereichen Kultur, Sport, Wissen, Abenteuer und Natur. Auch Lebensgemeinschaften mit Kindern im Haushalt, Pflegefamilien und Adoptivpflegefamilien können den Familienpass nutzen.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

In einigen Gemeinden, Ämtern oder Städten wird eine geringe Gebühr erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Einige Kommunen und Ämter verlangen die Vorlage von Personalausweisen der Erwachsenen, Geburtsurkunden der Kinder oder Kinderreisepässen und bei Pflegefamilien die Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen des Jugendamtes.
Es wird daher empfohlen, sich vor Antragstellung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung danach zu erkundigen.

 

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

Moltkestraße 25
24837 Schleswig


Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Web: www.schleswig.de/startseite

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur)

Frau ErichsenIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-812  
E-Mail: b.erichsen[at]schleswig.de


Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus

Friedrichstraße 9-11
24837 Schleswig

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Tourismus)

Herr StraußIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-821  
E-Mail: w.strauss[at]schleswig.de