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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung

Gallberg 4
24837 Schleswig

E-Mail: Stadtplanung[at]schleswig.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie

Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung)

Frau AstorIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-411   |   Fax: +49 4621 814-419
E-Mail: l.astor[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung)

Herr EndersIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-416   |   Fax: +49 4621 814-419
E-Mail: t.enders[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung)

Herr KählerIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-413   |   Fax: +49 4621 814-419
E-Mail: j.kaehler[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung)

Frau SandmeierIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-410   |   Fax: +49 4621 814-419
E-Mail: r.sandmeier[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Stadtplanung)

Frau J. SchäferIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-415   |   Fax: +49 4621 814-419
E-Mail: j.schaefer[at]schleswig.de