Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Kurztext
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
www.schleswig.de/startseite
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau K. Behncke
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-346
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Kohrt
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-345
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Schmitz
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-348
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Frau Stauch
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
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+49 4621 814-347
+49 4621 814-349
einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein